CDU Ortsverband Ueberlingen
CDU Ortsverband Ueberlingen
CDU Ortsverband Ueberlingen  
     HomeHome  KontaktKontakt  ImpressumImpressum  SitemapSitemap    
 

  VorstandVorstand
VorstandOrtsverbände
VorstandStruktur
VorstandVerhältnis JU/CDU

Aufbau der Jungen Union Baden-Württemberg

Die Struktur der Jungen Union ist für viele Interessenten und Neumitglieder anfangs recht verwirrend - doch das muss nicht so sein. Mit dieser kurzen Darstellung wollen wir hier Licht ins Dunkel bringen und gerade Neumitgliedern helfen, sich in der Jungen Union schnell wohl und heimisch zu fühlen.

1. Der Landesverband

Die Junge Union Baden-Württemberg ist einer der 18 Landesverbände der Jungen Union Deutschlands. Er umfasst das gesamte Bundesland Baden-Württemberg. Der Landesverband gliedert sich in 4 Bezirksverbände: Nordwürttemberg, Württemberg-Hohenzollern, Nordbaden und Südbaden. Diese Einteilung entspricht Grenzen der vier Regierungsbezirke des Landes. Die Bezirksverbände ihrerseits untergliedern sich in Kreisverbände. Auf den folgenden Seiten könnt Ihr mehr erfahren über Aufbau und Arbeitsweise der Bezirksverbände, der Kreisverbände und der Stadt- und Ortsverbände.

2. Der Bezirksverband

Die vier Bezirksverbände sind die Schnittstellen zwischen dem Landesverband und den Kreis- und Ortsverbänden. Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt daher v.a. auch auf der Koordination der Kreisverbänden, bei der Weitergabe von Informationen von unten nach oben und umgekehrt. Wichtig ist auch die Kanalisierungsfunktion der Bezirksverbände bei anstehenden sach- vor allem aber auch personalpolitischen Entscheidungen auf Landesebene. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Bezirksverbände nicht auch ein wichtige und eigenständige politische Funktion erfüllen. Sie vertreten die JU in ihrem Regierungsbezirk und beziehen Position zu Themen die den gesamten Regierungsbezirk oder zumindest eine größere Zahl der Landkreise berührt. Es ist daher leicht nachvollziehbar, dass vor allem strukturpolitische Diskussionen und Forderungen ein "klassisches" Thema der Bezirksverbände sind. Der Aufbau der Bezirksverbände ist dem der Kreisverbände ähnlich, eben alles eine Stufe höher. Er wird daher hier nicht ausführlich dargestellt.

3. Der Kreisverband

Der Kreisverband ist die Organisationsstufe für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt. In Baden-Württemberg gibt es 41 JU-Kreisverbände. Da manche Kreisverbände einen Stadt- und einen Landkreis umfassen sind damit alle Kreise in Baden-Württemberg abgedeckt.
Der Kreisverband artikuliert die politische Meinung der Mitglieder der Jungen Union im Kreis. Im Kreisverband werden die einzelnen Ortsverbände koordiniert, genauso ist der Kreisverband aber auch mit vielen eigenen Veranstaltungen präsent.
Der Kreisverband entsendet Delegierte zu den Landes- und Bezirkstagen sowie in den Landes- und den Bezirksausschuss. Auf Kreiseben trifft man sich und lernt andere JU'ler kennen. Daher ist der Kreisverband eine der lebendigsten Organisationsstufen. In Baden-Württemberg gibt es Kreisverbände mit knapp über 100 Mitgliedern aber auch Kreisverbände mit über 1000 JU'lern.

3.1 Begriffe


Bezirkstag: Der Bezirkstag ist das oberste politische Organ der Jungen Union des Bezirksverbandes. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Der Bezirksstag wählt den Bezirksvorsitzenden, den Bezirksvorstand, die Delegierten zum Deutschlandtag und weitere Gremien. Er legt auch die Richtlinien für die politische und organisatorische Arbeit des Landesvorstandes fest. Stimmberechtigt sind die stimmberechtigten Mitglieder des Bezirksvorstandes, die Delegierten der Kreisverbände, sowie jeweils zwei Delegierte des Rings Christlich Demokratischer Studenten, der Schüler Union und der Jungen Arbeitnehmerschaft.

Bezirksausschuss: Der Bezirkssausschuss ist das höchste Organ der Jungen Union des Bezirksverbandes zwischen den Bezirkstagen. Er legt die organisatorischen und politischen Richtlinien fest und koordiniert die Arbeit der Kreisverbände. Des weiteren wählt er die Nachfolger für ausgeschiedene stimmberechtigte Mitglieder des Bezirksvorstandes, Ersatzmitglieder zum Deutschlandrat und Landestag sowie weitere Nachfolger in wichtige Gremien, bis zum nächsten ordentlichen Bezirkstag, falls dies erforderlich ist. Auf Vorschlag des Bezirksvorsitzenden wählt er einen Bezirksgeschäftsführer auf zwei Jahre.

Kreisjahreshauptversammlung (KJHV): Das ist das höchste Organ eines Kreisverbandes. Sie tagt in der Regel einmal jährlich. An ihr können alle Mitglieder der Kreis-JU teilnehmen. Nur in sehr großen Kreisen kann sie auch in Form einer Delegiertenversammlung abgehalten werden. Die KJHV nimmt den Rechenschaftsbericht des Kreisvorsitzenden und des Finanzreferenten entgegen, sie hört den Kassenprüfer und entscheidet danach über die Entlastung des Vorstands. Ihre vornehmste Aufgabe aber sind die Wahlen: Die KJHV wählt den Kreisvorsitzenden, dessen beide Stellvertreter/innen, den Finanzreferenten, den Pressesprecher, die weiteren Vorstandsmitglieder und bis zu zehn Beisitzer. Außerdem wählt die KJHV die Delegierten zum Landestag und zum Bezirkstag und jeweils einen Vertreter des Kreisverbandes im Landes- und im Bezirksausschuss. Natürlich leistet die KJHV auch politische Arbeit. Sie berät über Anträge und verabschiedet diese. Von diesen Anträgen kann der Kreisvorstand nicht abweichen: Er muss sich bemühen die darin enthaltenen Forderungen durchzusetzen.

Kreisausschuss (KAS): Der Kreisausschuss ist das höchste Organ zwischen den Kreisjahreshauptversammlungen. Er berät und entscheidet alle wichtigen politischen und organisatorischen Fragen. Der Kreisausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Kreisvorstandes und je einem Vertreter jedes Ortsverbandes.

Kreisvorstand (KV): Der Kreisvorstand besteht aus dem Kreisvorsitzenden, dessen Stellvertretern, den Referenten für Finanzen und Presse, dem Schriftführer und den bis zu zehn Beisitzern. Der Kreisvorstand ist das Führungsgremium des Kreisverbandes. In der Praxis tagt der Kreisvorstand meistens gemeinsam mit dem Kreisausschuss.

Kreisvorsitzender: Der Kreisvorsitzender führt den Kreisverband. Er repräsentiert Ihn nach außen, er koordiniert die gesamte Arbeit, kümmert sich um seine Ortsverbände. Er vertritt die Positionen der JU gegenüber dem CDU-Kreisverband, in den Bezirksverband hinein und gegenüber der Öffentlichkeit.

Landestag: Der Landestag ist das oberste Organ der Jungen Union Baden-Württembergs. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Der Landestag wählt den Landesvorsitzenden, den Landesvorstand, die Delegierten zum Deutschlandtag sowie die Mitglieder des Deutschlandrates und weitere Gremien. Er legt auch die Richtlinien für die politische und organisatorische Arbeit des Landesvorstandes fest. Nur er als höchstes Gremium im Land ist befugt die Satzung und die Finanzordnung der Jungen Union Baden-Württemberg zu verändern. Stimmberechtigt sind die stimmberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes, die Delegierten der Bezirks- und Kreisverbände, sowie jeweils vier Delegierte des Rings Christlich Demokratischer Studenten, der Schüler Union, der Jungen Arbeitnehmerschaft und der virtuellen Vereinigung der JU Baden-Württemberg.

Landesausschuss: Der Landesausschuss ist das höchste Organ der Jungen Union Baden-Württemberg zwischen den Landestagen. Er legt die organisatorischen und politischen Richtlinien fest und koordiniert die Arbeit der Bezirksverbände. Des weiteren wählt er die Nachfolger für ausgeschiedene stimmberechtigte Mitglieder des Landesvorstandes, Ersatzmitglieder zum Deutschlandrat und weitere Nachfolger in wichtige Gremien, bis zum nächsten ordentlichen Landestag, falls dies erforderlich ist. Auf Vorschlag des Landesvorsitzenden wählt er einen Landesgeschäftsführer auf zwei Jahre.

4. Der Ortsverband

Der Ortsverband, der in Städten Stadtverband heißt, ist der Zusammenschluss der JU-Mitglieder in einer Gemeinde. Hier macht man Politik vor Ort. Hier kann man lernen, wie eine politische Organisation funktioniert. Hier wird Kommunalpolitik gemacht. Der Ortsverband ist also die Keimzelle des gesamten JU-Lebens, denn hier spielen vor allem auch Spaß, Gemütlichkeit und Aktion eine große Rolle.
Natürlich hat auch ein Ortsverband einen Vorsitzenden und einen Vorstand. Welche Ämter es gibt und wer wen wählt, seht ihr auf dem Schaubild oben.

5. Vereinigungen der CDU Deutschlands und ihre Beziehung zur CDU

Vereinigungen und Sonderorganisationen

Organisatorisch selbständig, aber eng mit ihr verbunden sind die Vereinigungen der Partei. Diese Zusammenschlüsse haben das Ziel, das Gedankengut der CDU in bestimmten Wirkungskreisen zu vertreten und zu verbreiten sowie die besonderen Anliegen der von ihnen repräsentierten Gruppen in der Politik der CDU zu wahren. Die Partei hat folgende Vereinigungen:

  • Junge Union Deutschlands (JU)
  • Frauen-Union der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (FU)
  • Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA)
  • Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV)
  • Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung in der CDU/ CSU – Union der Vertriebenen und Flüchtlinge (OMV)
  • Senioren-Union der Christlich Demokratischen Union Deutschlands

An wichtigen der CDU nahestehenden Organisationen sind zu nennen: der Evangelische Arbeitskreis der CDU/ CSU (EAK), der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), der Wirtschaftsrat der CDU sowie als Arbeitsgemeinschaft der Jungen Union die Schüler-Union Deutschlands (SU). Auf europäischer Ebene ist die CDU Mitglied der Europäischen Volkspartei (EVP).


Linie

Seite drucken


Ticker
Linie