|
Aufbau der Jungen Union
Baden-Württemberg
Die Struktur der Jungen Union ist für viele
Interessenten und Neumitglieder anfangs recht verwirrend
- doch das muss nicht so sein. Mit dieser kurzen
Darstellung wollen wir hier Licht ins Dunkel bringen und
gerade Neumitgliedern helfen, sich in der Jungen Union
schnell wohl und heimisch zu fühlen.
1. Der Landesverband
Die Junge Union Baden-Württemberg ist einer der
18 Landesverbände der Jungen Union Deutschlands. Er
umfasst das gesamte Bundesland Baden-Württemberg. Der
Landesverband gliedert sich in 4 Bezirksverbände:
Nordwürttemberg, Württemberg-Hohenzollern, Nordbaden und
Südbaden. Diese Einteilung entspricht Grenzen der vier
Regierungsbezirke des Landes. Die Bezirksverbände
ihrerseits untergliedern sich in Kreisverbände. Auf den
folgenden Seiten könnt Ihr mehr erfahren über Aufbau und
Arbeitsweise der Bezirksverbände, der Kreisverbände und
der Stadt- und Ortsverbände.
2. Der Bezirksverband

Die vier Bezirksverbände sind die
Schnittstellen zwischen dem Landesverband und den Kreis-
und Ortsverbänden. Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt daher
v.a. auch auf der Koordination der Kreisverbänden, bei
der Weitergabe von Informationen von unten nach oben und
umgekehrt. Wichtig ist auch die Kanalisierungsfunktion
der Bezirksverbände bei anstehenden sach- vor allem aber
auch personalpolitischen Entscheidungen auf Landesebene.
Das bedeutet natürlich nicht, dass die Bezirksverbände
nicht auch ein wichtige und eigenständige politische
Funktion erfüllen. Sie vertreten die JU in ihrem
Regierungsbezirk und beziehen Position zu Themen die den
gesamten Regierungsbezirk oder zumindest eine größere
Zahl der Landkreise berührt. Es ist daher leicht
nachvollziehbar, dass vor allem strukturpolitische
Diskussionen und Forderungen ein "klassisches" Thema der
Bezirksverbände sind. Der Aufbau der Bezirksverbände ist
dem der Kreisverbände ähnlich, eben alles eine Stufe
höher. Er wird daher hier nicht ausführlich dargestellt.
3. Der Kreisverband

Der Kreisverband ist die Organisationsstufe
für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt. In
Baden-Württemberg gibt es 41 JU-Kreisverbände. Da manche
Kreisverbände einen Stadt- und einen Landkreis umfassen
sind damit alle Kreise in Baden-Württemberg abgedeckt.
Der Kreisverband artikuliert die politische Meinung der
Mitglieder der Jungen Union im Kreis. Im Kreisverband
werden die einzelnen Ortsverbände koordiniert, genauso
ist der Kreisverband aber auch mit vielen eigenen
Veranstaltungen präsent.
Der Kreisverband entsendet Delegierte zu den Landes- und
Bezirkstagen sowie in den Landes- und den
Bezirksausschuss. Auf Kreiseben trifft man sich und
lernt andere JU'ler kennen. Daher ist der Kreisverband
eine der lebendigsten Organisationsstufen. In
Baden-Württemberg gibt es Kreisverbände mit knapp über
100 Mitgliedern aber auch Kreisverbände mit über 1000
JU'lern.
3.1 Begriffe
Bezirkstag: Der Bezirkstag ist das oberste
politische Organ der Jungen Union des Bezirksverbandes.
Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Der
Bezirksstag wählt den Bezirksvorsitzenden, den
Bezirksvorstand, die Delegierten zum Deutschlandtag und
weitere Gremien. Er legt auch die Richtlinien für die
politische und organisatorische Arbeit des
Landesvorstandes fest. Stimmberechtigt sind die
stimmberechtigten Mitglieder des Bezirksvorstandes, die
Delegierten der Kreisverbände, sowie jeweils zwei
Delegierte des Rings Christlich Demokratischer
Studenten, der Schüler Union und der Jungen
Arbeitnehmerschaft.
Bezirksausschuss: Der Bezirkssausschuss ist das
höchste Organ der Jungen Union des Bezirksverbandes
zwischen den Bezirkstagen. Er legt die organisatorischen
und politischen Richtlinien fest und koordiniert die
Arbeit der Kreisverbände. Des weiteren wählt er die
Nachfolger für ausgeschiedene stimmberechtigte
Mitglieder des Bezirksvorstandes, Ersatzmitglieder zum
Deutschlandrat und Landestag sowie weitere Nachfolger in
wichtige Gremien, bis zum nächsten ordentlichen
Bezirkstag, falls dies erforderlich ist. Auf Vorschlag
des Bezirksvorsitzenden wählt er einen
Bezirksgeschäftsführer auf zwei Jahre.
Kreisjahreshauptversammlung (KJHV): Das ist das
höchste Organ eines Kreisverbandes. Sie tagt in der
Regel einmal jährlich. An ihr können alle Mitglieder der
Kreis-JU teilnehmen. Nur in sehr großen Kreisen kann sie
auch in Form einer Delegiertenversammlung abgehalten
werden. Die KJHV nimmt den Rechenschaftsbericht des
Kreisvorsitzenden und des Finanzreferenten entgegen, sie
hört den Kassenprüfer und entscheidet danach über die
Entlastung des Vorstands. Ihre vornehmste Aufgabe aber
sind die Wahlen: Die KJHV wählt den Kreisvorsitzenden,
dessen beide Stellvertreter/innen, den Finanzreferenten,
den Pressesprecher, die weiteren Vorstandsmitglieder und
bis zu zehn Beisitzer. Außerdem wählt die KJHV die
Delegierten zum Landestag und zum Bezirkstag und jeweils
einen Vertreter des Kreisverbandes im Landes- und im
Bezirksausschuss. Natürlich leistet die KJHV auch
politische Arbeit. Sie berät über Anträge und
verabschiedet diese. Von diesen Anträgen kann der
Kreisvorstand nicht abweichen: Er muss sich bemühen die
darin enthaltenen Forderungen durchzusetzen.
Kreisausschuss (KAS): Der Kreisausschuss ist das
höchste Organ zwischen den
Kreisjahreshauptversammlungen. Er berät und entscheidet
alle wichtigen politischen und organisatorischen Fragen.
Der Kreisausschuss setzt sich zusammen aus den
Mitgliedern des Kreisvorstandes und je einem Vertreter
jedes Ortsverbandes.
Kreisvorstand (KV): Der Kreisvorstand besteht aus
dem Kreisvorsitzenden, dessen Stellvertretern, den
Referenten für Finanzen und Presse, dem Schriftführer
und den bis zu zehn Beisitzern. Der Kreisvorstand ist
das Führungsgremium des Kreisverbandes. In der Praxis
tagt der Kreisvorstand meistens gemeinsam mit dem
Kreisausschuss.
Kreisvorsitzender: Der Kreisvorsitzender führt
den Kreisverband. Er repräsentiert Ihn nach außen, er
koordiniert die gesamte Arbeit, kümmert sich um seine
Ortsverbände. Er vertritt die Positionen der JU
gegenüber dem CDU-Kreisverband, in den Bezirksverband
hinein und gegenüber der Öffentlichkeit.
Landestag: Der Landestag ist das oberste Organ
der Jungen Union Baden-Württembergs. Er tritt mindestens
einmal im Jahr zusammen. Der Landestag wählt den
Landesvorsitzenden, den Landesvorstand, die Delegierten
zum Deutschlandtag sowie die Mitglieder des
Deutschlandrates und weitere Gremien. Er legt auch die
Richtlinien für die politische und organisatorische
Arbeit des Landesvorstandes fest. Nur er als höchstes
Gremium im Land ist befugt die Satzung und die
Finanzordnung der Jungen Union Baden-Württemberg zu
verändern. Stimmberechtigt sind die stimmberechtigten
Mitglieder des Landesvorstandes, die Delegierten der
Bezirks- und Kreisverbände, sowie jeweils vier
Delegierte des Rings Christlich Demokratischer
Studenten, der Schüler Union, der Jungen
Arbeitnehmerschaft und der virtuellen Vereinigung der JU
Baden-Württemberg.
Landesausschuss: Der Landesausschuss ist das
höchste Organ der Jungen Union Baden-Württemberg
zwischen den Landestagen. Er legt die organisatorischen
und politischen Richtlinien fest und koordiniert die
Arbeit der Bezirksverbände. Des weiteren wählt er die
Nachfolger für ausgeschiedene stimmberechtigte
Mitglieder des Landesvorstandes, Ersatzmitglieder zum
Deutschlandrat und weitere Nachfolger in wichtige
Gremien, bis zum nächsten ordentlichen Landestag, falls
dies erforderlich ist. Auf Vorschlag des
Landesvorsitzenden wählt er einen Landesgeschäftsführer
auf zwei Jahre.
4. Der Ortsverband

Der Ortsverband, der in Städten Stadtverband
heißt, ist der Zusammenschluss der JU-Mitglieder in
einer Gemeinde. Hier macht man Politik vor Ort. Hier
kann man lernen, wie eine politische Organisation
funktioniert. Hier wird Kommunalpolitik gemacht. Der
Ortsverband ist also die Keimzelle des gesamten
JU-Lebens, denn hier spielen vor allem auch Spaß,
Gemütlichkeit und Aktion eine große Rolle.
Natürlich hat auch ein Ortsverband einen Vorsitzenden
und einen Vorstand. Welche Ämter es gibt und wer wen
wählt, seht ihr auf dem Schaubild oben.
5. Vereinigungen der CDU
Deutschlands und ihre Beziehung zur CDU
Vereinigungen und Sonderorganisationen
Organisatorisch selbständig, aber eng mit ihr
verbunden sind die Vereinigungen der Partei.
Diese Zusammenschlüsse haben das Ziel, das Gedankengut
der CDU in bestimmten Wirkungskreisen zu vertreten und
zu verbreiten sowie die besonderen Anliegen der von
ihnen repräsentierten Gruppen in der Politik der CDU zu
wahren. Die Partei hat folgende Vereinigungen:
- Junge Union Deutschlands (JU)
- Frauen-Union der Christlich Demokratischen Union
Deutschlands (FU)
- Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft
Deutschlands (CDA)
- Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU
Deutschlands (KPV)
- Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung in der CDU/
CSU – Union der Vertriebenen und Flüchtlinge (OMV)
- Senioren-Union der Christlich Demokratischen
Union Deutschlands
An wichtigen der CDU nahestehenden Organisationen
sind zu nennen: der Evangelische Arbeitskreis der CDU/
CSU (EAK), der Ring Christlich-Demokratischer Studenten
(RCDS), der Wirtschaftsrat der CDU sowie als
Arbeitsgemeinschaft der Jungen Union die Schüler-Union
Deutschlands (SU). Auf europäischer Ebene ist die CDU
Mitglied der Europäischen Volkspartei (EVP).
|